Wichtige Tipps
Brennbare Flüssigkeiten
Brennbare Flüssigkeiten sind immer eine besondere Gefahrenquelle. Denken Sie vor allem daran, dass zwar nur die Dämpfe brennen, aber schon eine geringe Menge in der Umgebungsluft ausreicht, um sie zu entzünden.
Mit brennbaren Flüssigkeiten sollten Sie nie in der Nähe von Wärmequellen wie Heizlüftern und Bügeleisen arbeiten, Rauchern sei empfohlen, die Zigarette in der Schachtel stecken zu lassen, denn es könnte die letzte sein.
Behälter, die brennbare Flüssigkeiten enthalten, sind mit einem Symbol gekennzeichnet. Füllen Sie nie solche Flüssigkeiten in allgemein gebräuchliche Flaschen, zum Beispiel Getränkeflaschen, ab.
Zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Heizöl in Wohnungen gibt es bestimmte Vorschriften. Danach dürfen Sie in der Wohnung, anzeige- und erlaubnisfrei, in einem zerbrechlichen Gefäß nicht mehr als einen Liter Benzin oder fünf Liter Spiritus lagern. Für den gesamten Kellerraum eines Wohngebäudes gilt die gleiche Menge. Im Keller und in der Garage dürfen Sie nicht mehr als 20 Liter in einem bruchsicheren Kanister lagern.
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